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Verordnungen, Bedingungen der Energieversorgung

» Grundversorgung § 36 Energiewirtschaftsgesetz, Abs. 2 (2) Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung ...

» Anmeldung Vor der Planung bzw. dem Bau einer Eigenerzeugungsanlage, wie z. B. einer Photovoltaikanlage oder...

Netzdaten

Bekanntmachung nach §29 Abs.1 NAV

Anpassung unserer Grundversorgungsverträge (Tarifverträge) an die StromGVV,
Anpassung unserer Netzanschlussverträge in Niederspannung an die NAV
ab dem 01.05.2007:
» Öffentliche Bekanntmachung GVV NAV (pdf) [13 KB]

» Strom NAV ergänzende Bedingungen (pdf) [220 KB]

» OBIS Kennzahlen und Tarifschaltzeiten (pdf) [27 KB]

Veröffentlichung nach §4 Abs.3 Satz 2 StromNAV

Technische Anschlussbedingungen im Elektrizitätsversorgungsnetz
der Stadtwerke Lauterbach GmbH.
Hiermit geben wir bekannt, dass unser Unternehmen die Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (Stand: Juli 2007) in der Form des vom Verband der Netzbetreiber e. V. beim VDEW (VDN) herausgegebenen Musterwortlautes verwendet.

Die TAB 2007 gelten ab dem 1. Januar 2008 und können im Internet » hier herunter geladen werden.