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Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Bis zum Jahr 2005 soll im Vergleich zum Basisjahr 1998 durch die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung eine Minderung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen in der Bundesrepublik Deutschland in einer Größenordnung von 10 Millionen Tonnen und bis zum Jahr 2010 von insgesamt bis zu 23 Millionen Tonnen, mindestens aber 20 Millionen Tonnen, erzielt werden.
Zweck des Gesetzes ist es, zu dem in Absatz 1 genannten Ziel einen Beitrag zu leisten durch den befristeten Schutz und die Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) sowie den Ausbau der Stromerzeugung in kleinen KWK-Anlagen und die Markteinführung der Brennstoffzelle im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung

www.bmu.de/klimaschutz/doc/2624.php

Vergütung von Eigenerzeugungsanlagen, die nach dem KWKG einspeisen
Anlagen, die nach dem KWKG in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten eine aus drei Komponenten bestehende Vergütung:
- Zuschlag nach dem KWKG
- Entgelt für vermiedene Netznutzung
- Üblicher Preis nach EEX für Anlagen bis 2 MW

Der Zuschlag nach dem KWKG ist im Gesetz festgelegt
Die Höhe des Zuschlags und die Dauer der Zahlung wird in §7 KWKG geregelt.

Entgelt für vermiedene Netznutzung
Im Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
(Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) vom 19. März 2002 (BGBL S. 1092), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 03.05.2005, wird in § 4 (3) auf die Vergütung der vermiedenen Netznutzungs-
entgelte hingewiesen. Weitergehende Hinweise sind der Stromnetzentgeltverordnung
(StromNEV), § 18 zu entnehmen.

Für Einspeiser mit registrierender ¼-h-Lastgangmessung gilt, dass sowohl die Vermeidungsleistung als auch die Vermeidungsarbeit zu berücksichtigen ist. Die tatsächliche Vermeidungsleistung kann erst nach Abschluss eines Kalenderjahres ermittelt werden.

Für Einspeiser ohne registrierende ¼-h-Lastgangmessung gilt, dass nur die Vermeidungsarbeit berücksichtiget wird.

Üblicher Preis
Als üblicher Preis gilt für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal.

Der Preis im 4. Quartal 2011 beträgt 4,991 ct/kwh
Der Preis im 3. Quartal 2011 beträgt 4,917 ct/kWh
Der Preis im 2. Quartal 2011 beträgt 5,361 ct/kWh
Der Preis im 1. Quartal 2011 beträgt 5,185 ct/kWh
Der Preis im 4. Quartal 2010 beträgt 5,149 ct/kWh
Der Preis im 3. Quartal 2010 beträgt 4,381 ct/kWh
Der Preis im 2. Quartal 2010 beträgt 4,152 ct/kWh
Der Preis im 1. Quartal 2010 beträgt 4,102 ct/kWh
Der Preis im 4. Quartal 2009 beträgt 3,876 ct/kWh
Der Preis im 3. Quartal 2009 beträgt 3,703 ct/kWh
Der Preis im 2. Quartal 2009 beträgt 3,238 ct/kWh
Der Preis im 1. Quartal 2009 beträgt 4,735 ct/kWh
Der Preis im 4. Quartal 2008 beträgt 6,801 ct/kWh

Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihrer Rechnung, dass sich dieser Preis quartalsweise verändert!

Die EEX Strombörse in Leipzig erreichen Sie über:
www.eex.de