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Veröffentlichungspflichten EEG

Gemäß den Gesetzen für den Vorrang Erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) sind Netzbetreiber verpflichtet, die nach §§ 45 bis 47 EEG erforderlichen Angaben im Internet zu veröffentlichen.

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