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Verordnungen, Bedingungen der Energieversorgung

Wichtige Information

Kundeninformation für den Stadtteil Frischborn
 
Auf Grund von Grenzwertüberschreitungen der Trinkwasserverordnung wird die Wasserversorgung im Stadtteil Frischborn auf Anordnung des Vogelsbergkreises – Gesundheitsamt – bis in die 37. Kalenderwoche gechlort.

Das Abkochgebot wird daher ab Freitag den 27. Aug. 2010 aufgehoben.
Sobald die Trinkwasserqualität wieder hergestellt ist, werden wir Sie umgehend informieren.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer der

Stadtwerke Lauterbach 06641/ 9128 210 oder 06641/9128-120

oder das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises 06641/977-170

zur Verfügung.

Lauterbach, den 25. August 2010

Stadtwerke Lauterbach GmbH

Heß
Geschäftsführer
 

» Wasserhärte (pdf) [18 KB]

» Zoneneinteilung Lauterbach (pdf) [2.060 KB]

» Allgemeine Bedingungen zur Wasserversorgung "AVBWasserV" (pdf) [71 KB]
» Ergänzende Bestimmungen zur AVBWasserV (pdf) [29 KB]

Anträge:
» Formular "Anmeldung einer Trinkwasseranlage" (pdf) [12 KB]
» Formular "Auftrag zum Wasseranschluß" (pdf) [15 KB]
» Änderungsanzeige für Arbeiten am Wasseranschluss [20 KB]

» Installateurverzeichnis Wasser (pdf) [16 KB]

» Informationen zu Wasserschutzgebieten vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie.

Haben sie Fragen oder benötigen sie Beratung ?
Rufen sie uns unter folgender Telefonnummer an:

06641 9128 - 140

oder besuchen sie für eine persönliche Beratung unser Kundenzentrum:

Stadtwerke Lauterbach GmbH
Hinter dem Spittel 15
Eingang im roten Backsteingebäude.