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Vulkan Gas

Kundeninformation: Anpassung der Mehrwertsteuer für Gas ab 01. April 2024
Im Oktober 2022 hat die Bundesregierung die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 % für Gas beschlossen. Die befristete Steuerminderung ist bis 31. März 2024 vorgesehen.

Demnach steigt die Mehrwertsteuer ab dem 01. April 2024 wieder auf 19 %. Damit erhöhen sich die Preise, ohne dass diese Preisänderung vom Versorger beeinflussbar sind.
Die Rückkehr zum regulären Steuersatz erfolgt für Sie als Kunde zu einem sinnvollen Zeitpunkt, denn die Heizperiode des Jahres ist beendet. Erfahrungsgemäß machen die ersten Monate des Jahres einen erheblichen Teil des gesamten Jahresverbrauchs aus, somit kann ein Großteil der tatsächlichen Gaskosten mit vermindertem Steuersatz abgerechnet werden.

Was können Sie als Kunde tun?
Für eine genaue Berücksichtigung in Ihrer Verbrauchsabrechnung für das Jahr 2024 besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihren Zählerstand zum 31. März 2024 mitteilen. Nutzen Sie dazu einfach unsere Zählerstandsübermittlung. Wir berücksichtigen diesen dann in der Verbrauschsabrechnung 2024 zum Stichtag der Mehrwertsteueränderung.
Übermitteln Sie keinen Zählerstand, wird Ihr Verbrauch rechnerisch ermittelt und unser System führt automatisch eine Abgrenzung zum 31. März 2024 durch.

Die Änderung der Mehrwertsteuersätze ist in Ihrem Abschlagsplan nicht berücksichtigt. Sie können Ihren Abschlag jederzeit auf unserer Homepage selbst anpassen.

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Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Lieferangebot unserer Erdgas-Produkte. Nachdem sich der Markt in der Sparte Gas etwas enstspannen konnte, kann die Stadtwerke Lauterbach GmbH Ihnen für das kommende Jahr 2024 einen attraktiven Gaspreis anbieten.

Vulkan Gas* 2024
Arbeitspreis
CO₂-Abgabe
Grund- und Verrechnungspreis
Nettopreise
8,094 ct/kWh
0,876 ct/kWh
131,04 €/Jahr
Bruttopreise**
inkl. Umsatzsteuer
9,63 ct/kWh
1,04 ct/kWh
155,94 €/Jahr

* Das Angebot gilt nur im Netzgebiet der RhönEnergie Osthessen GmbH
** Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Die Bruttopreise sind auf 2 Nachkommastellen gerundet.

Auftrag zur Lieferung von Erdgas für den Eigenverbrauch

Falls Sie dennoch Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter der Rufnummer 06641 9128-140 oder per Email zur Verfügung.

Öffnungszeiten Kundenzentrum
Montag – Mittwoch:  8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

E-Mail: vertrieb@stadtwerke-lauterbach.de

Aufgrund der aktuellen und sehr unkalkulierbaren Situation am Strommarkt ist derzeit für Neukunden nur ein Wechsel in unseren Grundversorgungstarifmöglich. Auch Bestandskunden können wir derzeit keinen Wechsel in einen anderen, günstigeren Stromtarif anbieten. Außerdem ist eine Belieferung außerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Lauterbach GmbH, der Kernstadt Lauterbach, nicht möglich. Der Tarifrechner ist aufgrund dessen bewusst deaktiviert. Kund*innen, die von ihrem bisherigen Stromanbieter gekündigt wurden oder nun kurzfristig keine Stromlieferung mehr erhalten, brauchen sich keine Sorgen machen. Überall, wo die Stadtwerke Lauterbach GmbH Grundversorger ist, werden diese ab sofort für maximal drei Monate automatisch in unsere Ersatzversorgung aufgenommen. Hierüber informieren wir alle betroffenen Personen auch automatisch per Post. Falls Sie dennoch Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter der Rufnummer 06641 9128-140 oder per E-Mail unter vertrieb@stadtwerke-lauterbach.de zur Verfügung.