Messstellenbetreiberrahmenvertrag zwischen Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen und Messstellenbetreibern nach § 9 Abs. 1 Punkt 3 Messstellenbetriebsgesetz in der unveränderten Fassung gemäß Beschluss BK6-17-042 der BNetzA vom 23.08.2017.
Dieser Vertrag ersetzt zum 01.10.2017 alle bisher – den Messstellenbetrieb betreffende – bestehenden Verträge zwischen Stadtwerke Lauterbach GmbH als Betreiber eines Elektrizitätsversorgungsnetzes und Messstellenbetreibern.
2017.09.18 - SWL BK6_17_0042_Lesefassung%20MSB-RV%20Strom.pdf