Technische Mindestanforderungen i.S.d. § 19 Abs. 1 EnWG
Die Stadtwerke Lauterbach GmbH legt keine über die technischen Anwendungsregeln des VDE (TAR) hinausgehenden technischen Mindestanforderungen i.S.d. § 19 Abs. 1EnWG fest.
Bei der TAR des VDE handelt es sich derzeit vor allem um die VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105 und die VDE-AR-N 4110.
Technische Anschlussbedingungen (TAB) i.S.d. § 20 Satz 1 NAV
Als Technische Anschlussbedingungen werden im Allgemeinen die technische Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 des VDE und, soweit relevant, die technische Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 des VDE in ihrer jeweils gültigen Fassung angewendet. Konkretisiert werden die Technischen Anschlussbedingungen durch den Bundesmusterwortlaut des BDEW "Technische Anschlussbedingungen TAB 2019 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz / Stand Februar 2019".