Technische Mindestanforderungen und technische Anschlussbedingungen

Technische Mindestanforderungen i.S.d. § 19 Abs. 1 EnWG

Die Stadtwerke Lauterbach GmbH legt keine über die technischen Anwendungsregeln des VDE (TAR) hinausgehenden technischen Mindestanforderungen i.S.d. § 19 Abs. 1EnWG fest.

Bei der TAR des VDE handelt es sich derzeit vor allem um die VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105 und die VDE-AR-N 4110.

 

Technische Anschlussbedingungen (TAB) i.S.d. § 20 Satz 1 NAV

Als Technische Anschlussbedingungen werden im Allgemeinen die technische Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 des VDE und, soweit relevant, die technische Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 des VDE in ihrer jeweils gültigen Fassung angewendet. Konkretisiert werden die Technischen Anschlussbedingungen durch den Bundesmusterwortlaut des BDEW "Technische Anschlussbedingungen TAB 2019 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz / Stand Februar 2019".

 

 

 





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